Aufgaben und Zweck des Vereins sind die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung, wie Wohnheime und Werkstätten sowie Einrichtungen der Kindertagesbetreuung.
Alle Maßnahmen dienen unter anderem einer wirksamen Eingliederung geistig und körperlich behinderter Menschen in das gesellschaftliche Leben. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit geistiger Behinderung das volle Recht auf Leben zugestanden wird. Ihre Menschenwürde darf nicht angetastet werden.
Deshalb unterstützen wir sie und ihre Familien – ein Leben lang. Wir wollen ihre Interessen in Gesellschaft und Politik vertreten.
Menschen mit geistiger Behinderung sind wie alle anderen. Sie haben die gleichen Bedürfnisse und Rechte.
Wir wollen ihnen soviel Hilfestellung geben, wie notwendig ist, damit sie ihr Leben so selbständig wie möglich gestalten können.